Wer braucht einen Angelschein?
Zum Küsten- oder Hochseeangeln benötigen Sie keinen Angelschein, für das Angeln in allen Binnengewässern, zu denen auch einige Flussmündungen gehören, ist jedoch ein Binnenfischereischein erforderlich.
Außerdem ist für die folgenden Fischereiarten einen Schein erforderlich:
- Abalone (auf jede gesetzlich erlaubte Art)
- Langustentauchen (Mindestalter des Fischers 10 Jahre)
- Langustenkörbe (Mindestalter 10 Jahre)
- Langustenreusen (Mindestalter 10 Jahre)
- Stellnetze (vor Ort „Graball net“ genannt)
- Meeräschennetze („Mullet net“)
- Wadennetze („Beach seine net“)
- Tauchen nach Jakobsmuscheln
Das Lizenzjahr beginnt am 1. November. Lizenzen gelten ab dem Ausstellungsdatum bis zum 31. Oktober. Für Langusten und Muscheln gelten eigene Saisonzeiten.
Der Lizenzinhaber hat alles Gerät, das einen Seefischereischein erfordert, eigenhändig auszuwerfen und wieder einzuholen.
Angelscheine und Gebühren
Die Gebühren für Angelscheine liegen zwischen $A 59 für ein Jahr und $A 18 für 24 Stunden. Auch Kinder und Senioren können Konzessionen erwerben.
- In den meisten tasmanischen Gewässern ist das Angeln erlaubt, Sie sollten sich jedoch von Fall zu Fall erkundigen, ob und mit welchem Gerät Sie angeln dürfen, da es z. B. einige Angelplätze gibt, an denen nur Fliegenfischen oder das Angeln mit künstlichen Ködern erlaubt ist.
- In den Angelläden erhalten Sie wertvolle Ratschläge und auch die nötigen Lizenzen.
- Unter ifs.tas.gov.au können Sie Ihre Lizenz auch online erwerben oder sich eingehender informieren. Außerdem steht Ihnen der Inland Fisheries Service unter 61 (0) 3 6233 4140 oder per E-Mail unter infish@ifs.tas.gov.au für Auskünfte zur Verfügung.